Kostenloses Rechtsberatungsangebot für Familien
Wenn Ihr Kind einen angeborenen Herzfehler hat, kommen häufig viele Fragen zu Anträgen, Bescheiden und Leistungen auf – und oft ist es schwer einzuschätzen, was Ihnen wirklich zusteht.
Darum gibt es ein einmaliges, kostenfreies juristisches Beratungsangebot durch eine auf Sozialrecht spezialisierte Rechtsanwältin.
Die Beratung wird vom Bundesverband Herzkranke Kinder e.V. (BVHK) finanziert.

Themen der Beratung
Die kostenfreie Erstberatung umfasst insbesondere:
Leistungen der medizinischen Rehabilitation
Grad der (Schwer-)Behinderung / Merkzeichen
Rentenleistungen & Erwerbsminderung
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Leistungen der privaten Krankenversicherung (PKV)
Für wen gilt das Angebot?
Das Angebot richtet sich an Familien mit herzkranken Kindern, wenn:
keine Rechtsschutzversicherung genutzt werden kann (z. B. keine vorhanden oder nicht anwendbar)
eine einmalige juristische Einschätzung gewünscht wird
Was beinhaltet die Beratung konkret?
Die Beratung umfasst u. a.:
Einschätzung von Erfolgsaussichten und Kostenrisiken
Möglichkeiten einer außergerichtlichen Einigung
Rechtliche Einordnung des Sachverhalts (Was ist möglich – und was nicht?)
Kontakt
Wir sind für Sie da – persönlich und vertraulich

So erreichen Sie die Rechtsberatung
Wir als Herzkinder Ostfriesland e.V. sind Mitglied im BVHK – der BVHK koordiniert dieses Beratungsangebot.
Kontakt BVHK:
Telefon: 0241-912332
E-Mail: info@bvhk.de
Hinweis: Das Angebot ist eine einmalige, kostenfreie Erstberatung. Die Finanzierung erfolgt über den BVHK und richtet sich an Familien, die nicht über eine Rechtsschutzversicherung auf juristische Unterstützung zurückgreifen können.
