Sozialmedizinische Nachsorge
Bunter Kreis Emsland
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05931 152-3828
Elisabeth-Kinderkrankenhaus Oldenburg
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Elisabeth-Kinderkrankenhaus Oldenburg
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0441 403-2612
Nachsorgeeinrichtung der MHH-Kinderklinik, Brückenteam, OE6780
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MHH-Kinderklinik
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0511 532-9461
Der Bunte Kreis Nord-West-Niedersachsen
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Marien Hospital
Papenburg Aschendorf gGmbH
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04961 93-1453
DRK-Heinrich-Schwesternschaft e.V. Brückenteam
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0431 88723-34
Wie lange dauert die Nachsorge?
Die Dauer ist individuell und richtet sich nach Ihrem Bedarf – meist zwischen einigen Wochen und mehreren Monaten. Die Häufigkeit der Besuche wird gemeinsam mit Ihnen abgestimmt und kann bei Bedarf angepasst werden.
Wie bekomme ich sozialmedizinische Nachsorge?
Die sozialmedizinische Nachsorge wird in der Regel bereits im Krankenhaus durch den Sozialdienst oder die behandelnden Ärzte eingeleitet. Sie können aber auch selbst aktiv werden:
Verordnung: Ihr Kinderarzt oder die Klinik stellt eine Verordnung für sozialmedizinische Nachsorge aus
Kostenübernahme: Die Verordnung wird bei Ihrer Krankenkasse eingereicht – die Kosten werden vollständig übernommen
Kontaktaufnahme: Ein Nachsorgeteam nimmt Kontakt zu Ihnen auf und vereinbart einen ersten Termin
Was bietet die sozialmedizinische Nachsorge?
Ein speziell geschultes Nachsorgeteam – meist bestehend aus Kinderkrankenschwestern, Sozialarbeiterinnen oder Sozialpädagoginnen – kommt zu Ihnen nach Hause und unterstützt Sie ganz konkret:
Medizinische Begleitung:
Anleitung bei der Medikamentengabe und Überwachung der richtigen Einnahme
Hilfe beim Umgang mit medizinischen Geräten (z.B. Sauerstoffgeräten, Monitoren)
Beobachtung des Gesundheitszustands und Erkennen von Warnsignalen
Koordination von Arztbesuchen und Therapien
Praktische Unterstützung:
Organisation des Alltags mit einem chronisch kranken Kind
Strukturierung des Tagesablaufs
Unterstützung bei der Pflege
Psychosoziale Begleitung:
Ein offenes Ohr für Ihre Sorgen und Ängste
Stärkung Ihrer Kompetenzen im Umgang mit der Erkrankung
Entlastung in Krisensituationen
Einbeziehung von Geschwisterkindern
Vernetzung und Organisation:
Kontakt zu Ärzten, Therapeuten und Kliniken
Hilfe bei Anträgen (Pflegegrad, Schwerbehindertenausweis, Reha-Maßnahmen)
Vermittlung weiterer Hilfsangebote
Anbindung an Selbsthilfegruppen wie Herzkinder Ostfriesland
Wer hat Anspruch auf sozialmedizinische Nachsorge?
Einen Anspruch haben Familien, deren Kind:
eine schwere chronische Erkrankung hat (wie ein angeborener Herzfehler)
nach einem längeren Krankenhausaufenthalt nach Hause kommt
aufgrund der Erkrankung besondere medizinische, pflegerische oder psychosoziale Unterstützung benötigt
Die Nachsorge richtet sich an Kinder vom Säuglingsalter bis zum 14. Lebensjahr, in besonderen Fällen auch bis zum 18. Lebensjahr.
Was ist sozialmedizinische Nachsorge?
Die sozialmedizinische Nachsorge ist eine wichtige Unterstützung für Familien, deren Kind mit einem Herzfehler zur Welt gekommen ist oder eine schwere Herzerkrankung hat. Nach einem Krankenhausaufenthalt – sei es nach der Diagnose, einer Operation oder anderen Behandlungen – stehen viele Familien vor großen Herausforderungen: Wie geht es zu Hause weiter? Wie verabreiche ich die Medikamente richtig? Worauf muss ich achten? An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Genau hier setzt die sozialmedizinische Nachsorge an. Sie schließt die Lücke zwischen Krankenhaus und dem Alltag zu Hause und begleitet Familien in dieser schwierigen Übergangsphase.
