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Sozialmedizinische Nachsorge

Bunter Kreis Emsland

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05931 152-3828

Elisabeth-Kinderkrankenhaus Oldenburg

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Elisabeth-Kinderkrankenhaus Oldenburg

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0441 403-2612

Nachsorgeeinrichtung der MHH-Kinderklinik, Brückenteam, OE6780

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MHH-Kinderklinik

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0511 532-9461

Der Bunte Kreis Nord-West-Niedersachsen

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Marien Hospital
Papenburg Aschendorf gGmbH

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04961 93-1453

DRK-Heinrich-Schwesternschaft e.V. Brückenteam

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0431 88723-34

Wie lange dauert die Nachsorge?

Die Dauer ist individuell und richtet sich nach Ihrem Bedarf – meist zwischen einigen Wochen und mehreren Monaten. Die Häufigkeit der Besuche wird gemeinsam mit Ihnen abgestimmt und kann bei Bedarf angepasst werden.

Wie bekomme ich sozialmedizinische Nachsorge?

Die sozialmedizinische Nachsorge wird in der Regel bereits im Krankenhaus durch den Sozialdienst oder die behandelnden Ärzte eingeleitet. Sie können aber auch selbst aktiv werden:

  1. Verordnung: Ihr Kinderarzt oder die Klinik stellt eine Verordnung für sozialmedizinische Nachsorge aus

  2. Kostenübernahme: Die Verordnung wird bei Ihrer Krankenkasse eingereicht – die Kosten werden vollständig übernommen

  3. Kontaktaufnahme: Ein Nachsorgeteam nimmt Kontakt zu Ihnen auf und vereinbart einen ersten Termin

Was bietet die sozialmedizinische Nachsorge?

Ein speziell geschultes Nachsorgeteam – meist bestehend aus Kinderkrankenschwestern, Sozialarbeiterinnen oder Sozialpädagoginnen – kommt zu Ihnen nach Hause und unterstützt Sie ganz konkret:

Medizinische Begleitung:

  • Anleitung bei der Medikamentengabe und Überwachung der richtigen Einnahme

  • Hilfe beim Umgang mit medizinischen Geräten (z.B. Sauerstoffgeräten, Monitoren)

  • Beobachtung des Gesundheitszustands und Erkennen von Warnsignalen

  • Koordination von Arztbesuchen und Therapien

Praktische Unterstützung:

  • Organisation des Alltags mit einem chronisch kranken Kind

  • Strukturierung des Tagesablaufs

  • Unterstützung bei der Pflege

Psychosoziale Begleitung:

  • Ein offenes Ohr für Ihre Sorgen und Ängste

  • Stärkung Ihrer Kompetenzen im Umgang mit der Erkrankung

  • Entlastung in Krisensituationen

  • Einbeziehung von Geschwisterkindern

Vernetzung und Organisation:

  • Kontakt zu Ärzten, Therapeuten und Kliniken

  • Hilfe bei Anträgen (Pflegegrad, Schwerbehindertenausweis, Reha-Maßnahmen)

  • Vermittlung weiterer Hilfsangebote

  • Anbindung an Selbsthilfegruppen wie Herzkinder Ostfriesland

Wer hat Anspruch auf sozialmedizinische Nachsorge?

Einen Anspruch haben Familien, deren Kind:

  • eine schwere chronische Erkrankung hat (wie ein angeborener Herzfehler)

  • nach einem längeren Krankenhausaufenthalt nach Hause kommt

  • aufgrund der Erkrankung besondere medizinische, pflegerische oder psychosoziale Unterstützung benötigt

Die Nachsorge richtet sich an Kinder vom Säuglingsalter bis zum 14. Lebensjahr, in besonderen Fällen auch bis zum 18. Lebensjahr.

Was ist sozialmedizinische Nachsorge?

Die sozialmedizinische Nachsorge ist eine wichtige Unterstützung für Familien, deren Kind mit einem Herzfehler zur Welt gekommen ist oder eine schwere Herzerkrankung hat. Nach einem Krankenhausaufenthalt – sei es nach der Diagnose, einer Operation oder anderen Behandlungen – stehen viele Familien vor großen Herausforderungen: Wie geht es zu Hause weiter? Wie verabreiche ich die Medikamente richtig? Worauf muss ich achten? An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Genau hier setzt die sozialmedizinische Nachsorge an. Sie schließt die Lücke zwischen Krankenhaus und dem Alltag zu Hause und begleitet Familien in dieser schwierigen Übergangsphase.

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