
Bußgelder und Geldauflagen
gezielt helfen
Bußgelder und Geldauflagen stellen eine wichtige Unterstützung unserer gemeinnützigen Arbeit dar.
Durch diese finanziellen Zuwendungen können wir Projekte und Angebote realisieren, die herzkranken Kindern und ihren Familien unmittelbar zugutekommen.
Als Strafrichterin oder Strafrichter sowie als Staatsanwältin oder Staatsanwalt haben Sie die Möglichkeit, Herzkinder Ostfriesland e.V. im Rahmen von Geldauflagen zu berücksichtigen.
Mit Ihrer Entscheidung tragen Sie dazu bei, dass betroffene Kinder und ihre Familien Unterstützung, Entlastung und Begleitung erhalten.
Die Abwicklung von Geldauflagen erfolgt bei uns transparent, zuverlässig und gemäß den geltenden rechtlichen Vorgaben:
Für Geldauflagen werden keine Spendenbescheinigungen ausgestellt
Zahlungseingänge werden zeitnah erfasst und überwacht
Bei einem Zahlungsverzug informieren wir das Gericht unverzüglich
Die Abwicklung erfolgt datenschutzkonform und nachvollziehbar
Geldauflagen werden ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwendet
Gerne stehen wir Gerichten und Staatsanwaltschaften für Rückfragen oder weitere Informationen zur Verfügung.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir sind gerne für Sie da.
Spenden per Überweisung
Spendenkonto Bankverbindung:
Herzkinder OstFriesland e.V.
Raiffeisen Volksbank eG
IBAN: DE77 2856 2297 0180 8001 00
BIC: GENODEF1UPL
Girocode zum Scannen
in Ihrer Bankingapp

Wofür spenden?
Bezahlung von Therapie
Krankenkassen übernehmen nicht alle Therapiekosten.
Sollten die Eltern von einer Therapie überzeugt sein, übernehmen wir die Kosten dieser Therapie. Denn wir sind der Meinung, wenn die Eltern glücklich sind, geht es den Kindern auch besser.
Denn jede Therapie, ein Versuch für eine Verbesserung des Allgemeinzustandes des Herzkindes und oder der ganzen Familie.
Gemeinsame Wochenendseminare
... und vieles mehr
In unserem Verein stehen die Kinder im Mittelpunkt. In unserer Vereinsarbeit versuchen wir die HERZenswünsche unserer HERZKinder zu erfüllen.
